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   VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983   

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VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983 (https://dejure.org/2018,6853)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.01.2018 - B 5 K 16.31983 (https://dejure.org/2018,6853)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - B 5 K 16.31983 (https://dejure.org/2018,6853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; AsylG § 3, § 3e, § 4
    Abschiebungsverbot für pakistanischen Staatsangehörigen wegen PTBS

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Pakistan, Posttraumatische Belastungsstörung, interne Fluchtalternative, medizinische Versorgung, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Stigmatisierung, Retraumatisierung, psychische Erkrankung, Existenzgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss, ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).

    Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris Rn. 35; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris Rn. 35; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Eine erhebliche krankheitsbedingte Gefahr setzt gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG voraus, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers in seiner Heimat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, wobei eine konkrete Gefahr besteht, wenn der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in den Heimatstaat in diese Lage geriete, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383).
  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Infolge des Abschiebungsverbots war auch die Abschiebungsandrohung in Ziffer 5 des Bescheids aufzuheben, da im Umkehrschluss zu § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AsylG eine Abschiebungsandrohung unzulässig ist, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen und kein atypischer Fall gegeben ist (BayVGH, U.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris).
  • VG Ansbach, 27.02.2014 - AN 11 K 13.31170

    Punjabi aus .../Provinz Punjab, Pakistan

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Der Bereich der geistigen Gesundheit hat die niedrigste Priorität, der Gesundheitsdienst ist elementar bis miserabel (vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 12.05.2016 - M 23 K 14.31059

    Nationales Abschiebungsverbot betreffend Pakistan wegen posttraumatischer

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2018 - B 5 K 16.31983
    Der Bereich der geistigen Gesundheit hat die niedrigste Priorität, der Gesundheitsdienst ist elementar bis miserabel (vgl. hierzu ausführlich VG Ansbach, U.v. 27.2.2014 - AN 11 K 13.31170 - juris Rn. 43 ff; VG München, U.v. 12.5.2016 - M 23 K 14.31059 - juris Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 18.03.2019 - Au 4 K 17.32375

    Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen individueller Gefahr der

    Im Übrigen lässt sich aus allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen schließen, (EASO, Länderüberblick Pakistan, August 2015, Nr. 1.7.4, S. 42, abrufbar unter https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/BZ0415498DEN1.pdf) und wurde in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herausgearbeitet (VG Bayreuth, U.v. 29.1.2018 - B 5 K 16.31983 - juris Rn. 26 m.w.N.), dass die psychiatrische Versorgung in Pakistan, gemessen an europäischen Standards, dürftig ist, dass 90% der Dienstleistungen im Bereich geistiger Gesundheit privat und deren Kosten gemessen am Durchschnittseinkommen extrem hoch sind, dass ein akuter Mangel an psychosozialen Fachkräften und ein relativ geringes Bewusstseinsstandes für psychische Gesundheit besteht, und dass das Stigma, das mit psychischen Störungen verbunden ist, und die Diskriminierung von Patienten und deren Familie Personen davon abhält, Dienstleistungen der psychischen Gesundheitsvorsorge in Anspruch zu nehmen.
  • VG Augsburg, 13.11.2018 - Au 4 K 17.32375

    Kein Verbot der Abschiebung nach Pakistan wegen HIV-Infektion und Verdachts auf

    Der Kläger kann sich daher auch nicht auf die von ihm angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (U.v. 29.1.2018 - B 5 K 16.31983) berufen.
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